Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung
Die Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V. ist eine gemeinnützige, staatlich anerkannte Weiterbildungs-Einrichtung für den Westerwaldkreis und sieht die Weiterbildung als Teil des öffentlichen Bildungswesens an.
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V. (Kreis-vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Kreis-vhs. Insoweit tritt die Kreis-vhs nur als Vermittler auf.
(3) Zur Gleichartigkeit von Präsenz- und Onlinestunden: online und hybride Unterrichtseinheiten sind den Präsenzstunden wertgleich.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, schriftlich (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der Kreis-vhs). Erklärungen der Kreis-vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(5) Es werden grundsätzlich keine Anmeldebestätigungen postalisch verschickt. Wird ein Kurs abgesagt, so werden die angemeldeten Teilnehmenden telefonisch oder schriftlich informiert.
(6) Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(7) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden eines Kurses besucht wurden.
(8) Die Kreis-vhs und ihre örtlichen Einrichtungen sind Gast in den Veranstaltungsräumen. Es gelten die Hausordnungen der Schulen und der anderen Einrichtungen, in denen wir unsere Kurse durchführen.
(9) Arbeitsabschnitte: September bis 31. Dezember eines Jahres und 1. Januar bis 31. August des Folgejahres.
(10) Unterrichtsfreie Zeit: Die unterrichtsfreie Zeit (Ferien) ist ähnlich der dem öffentlichen Schulwesen geregelt. Unterrichtsfreie Tage finden Sie in dem Jahreskalender (ganz vorne im Heft) grau unterlegt.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Kreis-vhs kann keine Gewähr für die Durchführung der Kurse geben. Evtl. notwendige Änderungen (auch kurzfristige) behält sich die Kreis-vhs vor.
(3) Anmeldung
Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (3) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen des Absatzes (2) nicht berührt.
Bei den Kursen ist angegeben, wo Sie sich anmelden müssen. Ist eine Anmeldung vor dem ersten Termin gefordert, erbitten wir diese bis spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn, wenn nicht eigens ein anderer Termin angegeben ist. Bei allen Kursen, bei denen die Anmeldung am ersten Termin erfolgen soll, wird an diesem Tag entschieden, ob der Kurs genügend Teilnehmer hat, um auch tatsächlich durchgeführt zu werden bzw. wie hoch die Kursgebühr bei Unterbelegung ist. Wenn Sie also am ersten Termin nicht kommen können, so müssen Sie sich vorher bei den betreffenden Kreis-vhs-Geschäftsstellen anmelden.
Dies sind:
für Teil „Überregionale Angebote der Kreis-vhs – Hauptstelle“:
Kreis-vhs Westerwald e.V. (Hauptstelle), Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur,
Tel.: 02602 - 124420, Fax.: 02602 - 124578, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. 8 h - 16.30 h; Mi. u. Di. 8 h – 12.30 h; u. Do. 8 h - 17.30 h und Fr. 8 h - 12.30 h
Für Außenstelle „vhs Höhr-Grenzhausen“:
vhs-Geschäftsstelle, Frau Ursula Stein, Kolpingweg 22, 56203 Höhr-Grenzhausen,
Tel.: 02624 / 9529789, Internet: www.vhs-ww.de
Für Außenstelle „vhs Ransbach-Baumbach“:
vhs-Geschäftsstelle, Angelika Nobach-Hedtrich, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach,
Tel.: 02623 / 86135, Fax: 02623 / 864135, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. – Do. 9 h – 12 h
für Außenstelle „vhs Rennerod“:
vhs-Geschäftsstelle, vertreten durch Volker Höbel
Tel.: 0171 - 9108868, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr. 10 h – 17 h
für Außenstelle „vhs Selters:
vhs-Geschäftsstelle, Marion Meuer, VG-Verwaltung, 56242 Selters,
Tel.: 0170 - 4192446, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo.und Di. 8 h - 16 h, Do. 8 h - 18 h, Mi. und Fr. 8 h – 12 h
für Außenstelle „vhs Wallmerod“:
vhs-Geschäftsstelle, Volker Höbel
Tel.: 0171 - 9108868, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr. 10 h – 17 h
für Außenstelle „vhs Westerburg“:
vhs-Geschäftsstelle, Johannes Schmidt, Neumarkt 2, 56457 Westerburg
Öffentliches Büro: Tourist-Info / Kulturbüro
Tel.: 02663-291495 Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Di. 12 h – 17 h, Mi. 9 h – 12 h, Do. 12 h – 17 h
für Außenstelle „vhs Wirges“:
vhs Geschäftsstelle, Andrea Kehrlößer-Ströder, Erlenring 5, 56424 Mogendorf,
Tel.: 02623-6069082, Fax: 02623-6069123, Internet: www.vhs-ww.de
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Schnuppertermin
Umfasst ein Kurs mehr als 3 Termine, besteht – nach vorheriger Absprache mit der Kreis-vhs Hauptstelle oder der jeweiligen Außenstellenleitung – die Möglichkeit, den ersten ausgeschriebenen Kurstermin als „Schnuppertermin“ wahrzunehmen. Wenn Sie sich bei solchen Kursen während des ersten (nur dann!) Termins trotz Anmeldung entscheiden, am Kurs nicht teilzunehmen, können Sie gebührenfrei den Kurs verlassen (Materialkosten z. B. bei Kochkursen, Keramikkursen etc. müssen natürlich bezahlt werden). Wenn Sie vom „Schnuppertermin-Angebot“ Gebrauch machen wollen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie sich von der Kursleitung nach dem ersten Termin von der blauen Anwesenheitsliste streichen lassen.
(6) Mindestteilnehmendenzahl
Für die Durchführung der Kurse ist die jeweilige minimale und maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Mindesteilnehmendenzahl richtet sich nach dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz (WBG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (WBGDVO). Ausnahmen hiervon sind nur im Einzelfall möglich.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Kreis-vhs als Veranstalterin und der anmeldenden Person (Vertragspartner*in) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist der Kreis-vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmer*in bedarf der Zustimmung der Kreis-vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmenden gelten sämtliche die/den Vertragspartner*in betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die Kreis-vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Bezahlung / Gebühren und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt (Kursgebühr) und der Veranstaltungstermin sowie die Veranstaltungsdauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Kreis-vhs (Programm).
(2) Bei jedem Kurs sind die Gebühr (teilweise ohne Materialkosten bzw. Kosten für Lebensmittel bei den Kochkursen) und die notwendige Mindestteilnehmerzahl angegeben.
(3) Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig. Ausnahmen sind besonders gekennzeichnet. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt zwischen dem ersten und vierten Kurstermin generell bargeldlos auf das Konto der Kreis-vhs Westerwald e.V..
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE34 5735 1030 0000 5048 37
SWIFT-BIC: MALADE51AKI
(Erläuterung, um Verwechslung vorzubeugen: „aki“ für Altenkirchen)
unter genauer Angabe der Kursnummer, des Kurstitels und des/der Kursteilnehmer*in. Rechnungen werden nur auf Anfrage und in speziellen Ausnahmen versendet.
(4) Wird das geschuldete Entgelt nicht fristgerecht gezahlt, wird ab der ersten Mahnung eine Gebühr von 5,- € und ab der zweiten Mahnung eine Gebühr von 10 €, erhoben.
(5) Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(6) Ermäßigungen
Allgemeine Regelungen
Berechtigte erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises Ermäßigung.
Mehrfachermäßigungen sind ausdrücklich nicht möglich!
Die Ermäßigung wird auf die beim ersten Kurstermin festgelegte Kursgebühr gewährt, diese variiert je nach Anzahl der der Teilnehmenden.
a) soziale Gründe
Über Gebührenermäßigung oder -erlass für einzelne Personen aus sozialen Gründen wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag an die Kreis-vhs Westerwald e.V. entschieden, der die Gründe, die zur Gebührenermäßigung führen müssten, enthält. Unumgänglich ist es, diesem Schreiben glaubhafte Angaben zum Familieneinkommen (alle Personen, die zur Familie gehören und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen) beizufügen.
Grundsatz: An fehlender (auch kurzfristiger oder zeitlich befristeter) Zahlungsfähigkeit scheitert die Teilnahme an einem unserer Kurse (ausgenommen Studienfahrten/Studienreisen/Exkursionen sowie Prüfungen) nicht!
b) sonstige Gründe
Weitere Ausnahmen in besonderen Fällen zu individuellen Gebührenermäßigungen regelt ausschließlich die Kreis-vhs Westerwald e.V..
c) für bestimmte Personengruppen
Personengruppe | Ermäßigung (auf die festgelegte Kursgebühr) |
Menschen mit Beeinträchtigungen | 10% Ermäßigung für Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50% |
Geschwisterkinder | je 10% Ermäßigung |
Ehrenamtskarte | 20% Ermäßigung |
Mitarbeiter-Konditionen | |
(aktive) Kursleitungen der Kreis-vhs Westerwald e.V. | 50% Ermäßigung |
Minderjährige Kinder aktiver Kursleitungen der Kreis-vhs Westerwald e.V. | 50% Ermäßigung |
Minderjährige Kinder, Eheleute und Partner*innen von Außenstellenleitungen der Kreis-vhs Westerwald e.V. | 50% Ermäßigung |
Minderjährige Kinder, Eheleute und Partner*innen von Mitarbeiter*innen der Hauptstelle der Kreis-vhs Westerwald e.V. | 50% Ermäßigung |
Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung Westerwald | 50% Ermäßigung |
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird.
(2) Die Kreis-vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die Kreis-vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht dem Teilnehmenden ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Kreis-vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (3) Satz 2 sinngemäß.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Kreis-vhs
(1) Die Mindestzahl der Vertragspartner*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Kreis-vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(2) Kurse, in denen die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht ist, werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die Teilnehmenden bereit sind, die Kursgebühr der fehlenden Personen anteilig zu übernehmen oder wenn die Zahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt wird. Ausschlaggebend für die Festlegung ist die Teilnehmendenzahl am ersten Kurstermin.
(3) Die Kreis-vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Kreis-vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet.
(4) Die Kreis-vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Vertragspartner*innen oder Beschäftigten der Kreis-vhs,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die Kreis-vhs die Vertragspartner*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungs-anspruch der Kreis-vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Rücktritt und Kündigung durch die/den Vertragspartner*in
(1) Eine Abmeldung muss bis spätestens vier Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn bei der Geschäftsstelle oder den Außenstellen erfolgen. In besonders gekennzeichneten Ausnahmen auch früher.
(2) Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht wirksam.
(3) Erfolgt keine form- und fristgerechte Abmeldung, so müssen auch bei Fernbleiben und Abbruch des Kurses grundsätzlich die gesamten Kursgebühren bezahlt werden.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche gegen die Kreis-vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Haftung
Die Kreis-vhs haftet nicht für Schäden und Diebstähle, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen entstehen. Gegen Unfall besteht eine subsidiäre Versicherung. Unfälle sind umgehend der Kreis-vhs Westerwald e.V. anzuzeigen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Kreis-vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die Kreis-vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Kreis-vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die/der Vertragspartner*in kann dem jederzeit widersprechen.
11. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Die Kreis-vhs ist grundsätzlich nicht verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Kreis-vhs wird jedoch alles daransetzen, einen Streitfall außergerichtlich zu lösen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Kreis-vhs mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Im Fall des Widerrufs werden wir Ihnen alle Zahlungen, die Sie an uns geleistet haben, unverzüglich erstatten. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll oder bereits einen Termin des Kurses innerhalb der Widerrufsfrist wahrgenommen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


