Allgemeine Geschäftsbedingungen

Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung
Die Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V. ist eine gemeinnützige, staatlich anerkannte Weiterbildungs-Einrichtung für den Westerwaldkreis und sieht die Weiterbildung als Teil des öffentlichen Bildungswesens an.

Arbeitsabschnitte
1. September bis 31. Dezember eines Jahres und 1. Januar bis 31. August des Folgejahres.

Unterrichtsfreie Zeit
Die unterrichtsfreie Zeit (Ferien) ist ähnlich der dem öffentlichen Schulwesen geregelt. Unterrichtsfreie Tage finden Sie in dem Jahreskalender (ganz vorne im Heft) grau unterlegt.

Anmeldung
Bei den Kursen ist angegeben, wo Sie sich anmelden müssen. Ist eine Anmeldung vor dem ersten Termin gefordert, erbitten wir diese bis spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn, wenn nicht eigens ein anderer Termin angegeben ist. Bei allen Kursen, bei denen die Anmeldung am ersten Termin erfolgen soll, wird an diesem Tag entschieden, ob der Kurs genügend Teilnehmer hat, um auch tatsächlich durchgeführt zu werden bzw. wie hoch die Kursgebühr bei Unterbelegung ist. Wenn Sie also am ersten Termin nicht kommen können, so müssen Sie sich vorher bei den betreffenden vhs-Geschäftsstellen anmelden. Dies sind:

für Teil „Überregionale Angebote der Kreis-vhs - Hauptstelle“:
Kreis-vhs Westerwald e.V. (Hauptstelle), Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur,
Tel.: 0 26 02 - 12 44 20, Fax.: 0 26 02 - 12 41 25 78, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo.-Do. 7.30 h - 16.30 h, Fr. 7.30 h - 13.00 h

Für Teil „vhs Höhr-Grenzhausen“:
vhs-Geschäftsstelle, Frau Ursula Stein, Kolpingweg 22, 56203 Höhr-Grenzhausen,
Tel.: 02624 / 9529789, Internet: www.vhs-ww.de

Für Teil „vhs Ransbach-Baumbach“:
vhs-Geschäftsstelle, Angelika Nobach-Hedtrich, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach,
Tel.: 02623 / 86-135, Fax: 02623 / 86-4-135, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. – Do. 9.00h – 12.00h

für Teil „vhs Rennerod“:
vhs-Geschäftsstelle, Katja Gros, Weststraße 21, 56477 Rennerod,
Tel.: 0 26 64 - 54 53, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. - Do. von 10.30 h - 12.30 h

für Teil „vhs Selters:
vhs-Geschäftsstelle, Marion Meuer, VG-Verwaltung, 56242 Selters,
Tel.: 0 26 26 - 7 64 14, Fax: 0 26 26 - 7 64 20, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo.- Do. von 8 h - 16 h, Fr. von 8.00 h - 12.00 h

für Teil „vhs Wallmerod“:
vhs-Geschäftsstelle, Christine Damrau Zur Zeit vertreten durch Volker Höbel:
Tel.: 01 71 - 91 08 86 8, Internet: www.vhs-ww.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr. 10 h – 18 h

für Teil „vhs Wirges“:
vhs Geschäftsstelle, Andrea Kehrlößer-Ströder, Erlenring 5, 56424 Mogendorf,
Tel.: 02623-6069082, Fax: 02623-6069123, Internet: www.vhs-ww.de

Schnuppertermin
Umfasst ein Kurs mehr als 3 Termine, besteht – nach vorheriger Absprache mit der Kreis-vhs Hauptstelle oder der jeweiligen Außenstellenleitung – die Möglichkeit, den ersten ausgeschriebenen Kurstermin als „Schnuppertermin“ wahrzunehmen. Wenn Sie sich bei solchen Kursen während des ersten (nur dann!) Termins trotz Anmeldung entscheiden, am Kurs nicht teilzunehmen, können Sie gebührenfrei den Kurs verlassen (Materialkosten z. B. bei Kochkursen, Keramikkursen etc. müssen natürlich bezahlt werden). Wenn Sie vom „Schnuppertermin-Angebot“ Gebrauch machen wollen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie sich von der Kursleitung nach dem ersten Termin von der blauen Anwesenheitsliste streichen lassen.

Mindestteilnehmerzahl
Ein Kurs kann nur bei mindestens 8 Teilnehmern / Teilnehmerinnen durchgeführt werden. Ausnahmen hiervon sind nur im Einzelfall möglich.
Bei Sprachkursen, die über mehrere Semester an einem eingeführten Buch arbeiten, beträgt die Mindestteilnehmerzahl ab Stufe A2 des Referenzrahmens 5 Teilnehmer / Teilnehmerinnen.

Bezahlung / Gebühren
Bei jedem Kurs sind die Gebühr (teilweise ohne Materialkosten bzw. Kosten für Lebensmittel bei den Kochkursen) und die notwendige Mindestteilnehmerzahl angegeben. Wird die angegebene Teilnehmerzahl unterschritten, müssen die Gebühren entsprechend erhöht werden. Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt zwischen dem ersten und vierten Kurstermin generell bargeldlos auf das Konto der Kreis-vhs Westerwald bei der

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE34 5735 1030 0000 5048 37
SWIFT-BIC: MALADE51AKI

(Erläuterung, um Verwechslung vorzubeugen: „aki“ für Altenkirchen)


unter genauer Angabe der Kursnummer, des Kurstitels und des Kursteilnehmers / der Kursteilnehmerin.

Stornierungen
a) besondere Gründe
Wenn Sie aus besonderem Grund, den Sie in der Regel nicht zu vertreten haben (z. B. längere Krankheit, schweres Unglück, Trauerfall im Bereich der Verwandtschaft ersten Grades, Verlegung des Wohnsitzes in eine Entfernung von mehr als 35 km vom Kursort, etc), einen Kurs abbrechen oder trotz schriftlicher Anmeldung vor Kursbeginn nicht antreten (in diesem Fall muss das Ereignis, das zur Absage führt natürlich zeitlich nach der Anmeldung liegen) und aus dem Abbruchgrund eine weitere Teilnahme am Kurs nicht zumutbar ist, so besteht auf schriftlichen Antrag hin, dem Belege für den Abbruchgrund beigefügt sein müssen (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Krankheit etc), ein Erstattungsanspruch wenn

  •     die zu erwartende Erstattung 12,00 Euro übersteigt und
  •     der hierdurch versäumte Unterricht mehr als 20% der ausgeschriebenen Kursdauer beträgt und
  •     der schriftliche Erstattungsantrag spätestens 14 Tage nach Einritt des Ereignisses, das zum Abbruch führt, der Kreis-vhs vorliegt.

Die Erstattung hierfür erfolgt anteilig ab dem Eintritt des Ereignisses, das zum Kursabbruch führte.

b) sonstige Gründe
Bei sonstigen Stornierungen Ihrerseits werden die Gebühren anteilig mit der für den Kurs geltenden doppelten Kursgebühr/USt. im Verhältnis von bis zur Stornierung gehaltenen Unterricht zu nicht gehaltenem Unterricht - mindestens jedoch 1/3 der für diesen Kurs ausgeschriebenen Gebühr berechnet. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der errechnete Betrag 12 Euro übersteigt.

Ermäßigungen
a) soziale Gründe
Über Gebührenermäßigung oder -erlass für einzelne Personen aus sozialen Gründen wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag an die Kreis-vhs Westerwald e.V. entschieden, der die Gründe, die zur Gebührenermäßigung führen müssten, enthält. Unumgänglich ist es, diesem Schreiben glaubhafte Angaben zum Familieneinkommen (alle Personen, die zur Familie gehören und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen) beizufügen.
Grundsatz: An fehlender (auch kurzfristiger oder zeitlich befristeter) Zahlungsfähigkeit scheitert die Teilnahme an einem unserer Kurse (außer Studienfahrten/Studienreisen/Exkursionen) nicht!

b) sonstige Gründe
Weitere Ausnahmen in besonderen Fällen zu individuellen Gebührenermäßigungen regelt ausschließlich die Kreis-vhs Westerwald e.V..

Widerrufsbelehrung bei online-Geschäften
a) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung (=Kursbuchung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art 0246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Kreisvolkshochschule Westerwald e.V., Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Fax: 02602-124578,
E-Mail: info[at]vhs-ww.de

b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

c) Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Haftung
Die Kreis-vhs haftet nicht für Schäden und Diebstähle, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen entstehen. Gegen Unfall besteht eine subsidiäre Versicherung. Unfälle sind umgehend der Kreis-vhs Westerwald e.V. anzuzeigen.

Gewähr für die Durchführung
Die Kreis-vhs kann keine Gewähr für die Durchführung der Kurse geben. Evtl. notwendige Änderungen (auch kurzfristige) behält sich die Kreis-vhs vor.

Hausordnung
Die Hausordnungen der Schulen und der anderen Einrichtungen, in denen wir unsere Kurse durchführen, gelten auch für uns!