232001010 Fortbildung Kinderschutz - Beratung §§ 8a/8b SGB VIII
Beginn | Do., 21.09.2023, 14:00 - 17:00 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |
Dauer | 1 Tag |
Kursleitung |
Alexa Musch
|
Bemerkungen | Bitte tragen Sie bei der Anmeldung hinter Ihrem Nachnamen auch den Namen der Kita und bei den Adressdaten die Adresse der Kita ein. |
Beratung durch die „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach §§ 8a/8b SGB VIII
Seit Inkrafttreten des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) im Jahr 2005 ist die juristische Figur der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ gesetzlich verankert. Diese ist im Rahmen der Gefährdungseinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe beratend hinzuzuziehen.
Im Westerwaldkreis wird diese Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ seit mehreren Jahren erfolgreich vom DRK-Kinderschutzdienst wahrgenommen. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert. Im neu eingefügten § 8b SGB VIII wird allen „Personen, die beruflich mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt stehen…bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung…Beratung durch eine insoweit erfahrenen Fachkraft“ zugesichert.
Die Fortbildung greift häufig gestellte Fragen zum Thema Kindeswohlgefährdung auf, stellt die Beratungsmöglichkeit vor und nimmt verschiedene Lösungsmöglichkeiten praxisorientiert in den Blick. Sie richtet sich an alle Berufsgruppen, die jetzt den neuen Beratungsanspruch nutzen können, insbesondere Lehrer*innen, Therapeut*innen, Erzieher*innen, Ärzt*innen, Hebammen etc.
Kursort
Montabaur, Kreisverwaltung, Sitzungssaal 4
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Datum | Uhrzeit | Ort |
---|---|---|
Datum:
21.09.2023
|
Uhrzeit:
14:00 - 17:00 Uhr
|
Wo:
Peter-Altmeier-Platz 1,
Montabaur, Kreisverwaltung, Peter-Altmeier-Platz 1, Sitzungssaal 4
|