Kursdetails
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242001006 Fortbildung Kinderschutz - Beratung §§ 8a/8b SGB VIII

Seit Inkrafttreten des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) im Jahr 2005 ist die juristische Figur der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ gesetzlich verankert. Diese ist im Rahmen der Gefährdungseinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe beratend hinzuzuziehen.
Im Westerwaldkreis wird diese Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ seit mehreren Jahren erfolgreich vom DRK-Kinderschutzdienst wahrgenommen. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert. Im neu eingefügten § 8b SGB VIII wird allen „Personen, die beruflich mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt stehen…bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung…Beratung durch eine insoweit erfahrenen Fachkraft“ zugesichert.
Die Fortbildung greift häufig gestellte Fragen zum Thema Kindeswohlgefährdung auf, stellt die Beratungsmöglichkeit vor und nimmt verschiedene Lösungsmöglichkeiten praxisorientiert in den Blick. Sie richtet sich an alle Berufsgruppen, die jetzt den neuen Beratungsanspruch nutzen können, insbesondere Lehrer/innen, Therapeut/innen, Erzieher/innen, Ärzt*innen, Hebammen etc.

Kurs abgeschlossen

Kursort

Montabaur, Kreisverwaltung, Peter-Altmeier-Platz 1




Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
19.09.2024
Uhrzeit:
14:00 - 17:00 Uhr
Wo:
Montabaur, Kreisverwaltung, Peter-Altmeier-Platz 1, Sitzungssaal 2